GRUPPENORDNUNG DER NARRENZUNFT LOTTENWEILER E.V. FÜR DIE MASKENTRÄGER

Das Tragen der Maske der Narrenzunft Lottenweiler ist nur den Mitgliedern der Narrenzunft Lottenweiler gestattet. Ausnahme: siehe Punkt 1.4. Abs. 2. Alle Maskenträger der Narrenzunft Lottenweiler sind aktive Mitglieder und können deshalb jederzeit zum Arbeitseinsatz herangerufen werden.

A. LEITUNG DER GRUPPEN

Die Leitung der Gruppen erfolgt durch die Gruppenführer oder deren Stellvertreter. Die Gruppenführer und deren Stellvertreter werden bei der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt.

B. AUFNAHME ZU DEN GRUPPEN

Der Aufnahmeantrag muss gem. § 7 Abs. 2 der Satzung der Narrenzunft Lottenweiler e.V. beim Zunftmeister eingereicht werden. Der Zunftrat entscheidet über den Antrag zur aktiven Mitgliedschaft.

C. MASKE UND HÄS

1.1 Das Häs besteht beim Fuchs aus:

  • Maske mit Fell und 4 Fuchsschwänzen
  • Braunem Felloveral bzw. braunem Zweiteiler mit Latzhose. Das Wappen wird auf dem linken Arm getragen
  • Dunkelbraunen Handschuhen
  • Dunkelbraunen oder schwarzen Schuhen
  • Oberbekleidung: entweder die Original Narrenzunft-T-Shirts/Sweatshirts in Schwarz oder Weiß oder schwarzes oder weißes T-Shirt bzw. Polo-Shirt mit kurzen Ärmeln oder langärmeliges Sweatshirts jeweils ohne Aufdruck. Andere Formen der Oberbekleidung z.B. Muskelshirt, Netz-Oberteil, Tops, etc. sind nicht gestattet

Das Häs besteht beim Hänsele aus:

  • Maske mit Filzplätzlestuch, 5 Glocken, geflochtener Zopf rund um das Gesicht.
  • Grün/ braunes zweiteiliges Plätzleshäs mit Wappen auf dem linken Arm
  • Dunkelbraunen Handschuhen
  • Braunen oder schwarzen Schuhen
  • Glocken: Kinderhäs 3 Stück jeweils am äußeren Hosenbein, Erwachsenenhäs ( ab 12 J ) 5 Stück jeweils am äußeren Hosenbein
  • Karpatsche sofern vorhanden
  • Oberbekleidung: entweder die Original Narrenzunft T-Shirts/Sweatshirts in Schwarz oder Weiß oder schwarzes oder weißes T-Shirt bzw. Polo-Shirt mit kurzen Ärmeln oder langärmeliges Sweatshirt jeweils ohne Aufdruck. Andere Formen der Oberbekleidung z.B. Muskelshirt, Netz-Oberteil, Tops, etc., sind nicht gestattet

Das Häs ist im Freien nur komplett zu tragen.

1.2. Die nach 1984 ausgegebenen Masken sind Eigentum der Narrenzunft Lottenweiler e.V. Bei Austritt aus dem aktiven Status bzw. Ausscheiden aus der Narrenzunft ist diese auf Verlangen des Zunftrates dem Zunftmeister zu übergeben.

1.3. Die Idee der Masken Fuchs und Hänsele ist Eigentum des Vereins und urheberrechtlich geschützt.

1.4. Jedes aktive, an offiziellen Veranstaltungen teilnehmende Mitglied erhält bei der erstmaligen Ausgabe des Sprungbändels eine laufende Nummer, welche bei der Zunft registriert ist. Diese verbleibt bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Status bei dem Mitglied. Sollte das mit der Nummer und Sprungbändel versehene Häs an ein weiteres Mitglied verliehen werden, darf dies nur mit Genehmigung des Gruppenführers bzw. seines Stellvertreters unter vorhergehender Rücksprache mit dem Zunftmeister bzw. dem stellvertretenden Zunftmeister, erfolgen.

1.5. Das Tragen der Maske ist nur während der Fasnetszeit gestattet:

  • Bei allen offiziellen Auftritten der Maskengruppen
  • In allen sonstigen Fällen nur in geschlossenen Gruppen von mindestens 5 Hästrägern.

Alle Gruppenauftritte müssen vorher dem Gruppenführer oder seinem Stellvertreter gemeldet werden, der die Angelegenheit im Einvernehmen mit dem Zunftvorstand regelt. Hierbei ist zu beachten, dass erst sämtliche offizielle, durch die Narrenzunft terminierte Auftritte, zu absolvieren sind. Das Verlassen der Gruppe nach Auftrittsende ist dem zuständigen Gruppenführer oder einem Zunftrat vor Ort zu melden.

Einzelnes Auftreten unter der Maske ist grundsätzlich nicht erlaubt.

1.6. Jeder Maskenträger ist für sein komplettes Häs und für die Einhaltung der Satzung und der Gruppenordnung persönlich verantwortlich.

Die Mitglieder sind verpflichtet, zunfteigenes Vermögen schonend zu behandeln. Jeder mutwillig oder durch unsachgemäße Behandlung verursachte Schaden ist vom Schädiger in voller Höhe zu ersetzen. ( § 9, Abs. 3 Vereinssatzung der Narrenzunft Lottenweiler e.V. )

1.7. Ein frei werdendes Häs (ohne Maske) kann einem weiteren Mitglied verkauft werden. Der erfolgte Verkauf ist dem Zunftmeister zu melden.

1.8. Das Kinderhäs besteht wie in Punkt C 1 beschrieben, nur ohne Maske. Erst ab dem 12. Lebensjahr darf eine Maske getragen werden.

1.9. Die Eltern übernehmen die Kosten und Haftung. Es können nur Kinder mitmachen, von denen mindestens ein Elternteil oder eine Person, welcher die Aufsichtspflicht gem. den gesonderten Bestimmungen schriftlich übertragen wurde, dabei ist.

D. DAS TRAGEN DER MASKE ERLISCHT

  1. Durch schriftlichen Verzicht des Mitglieds gegenüber dem Zunftmeister.
  2. Durch Ausscheiden aus der Narrenzunft.
  3. Durch Ausschluss aus der Gruppe oder der Zunft.
  4. Wenn das Benehmen des Trägers der Maske das Ansehen der Gruppe und damit der Zunft schadet oder er sich nicht an die Satzung hält, ist der Gruppenführer bzw. sein Stellvertreter berechtigt:
    1. eine vorläufige Sperre zu verhängen,
    2. die Herausgabe der Holzmaske und des Sprungbändels zu fordern.

 Die endgültige Entscheidung hierüber trifft der Zunftvorstand mit den jeweiligen Gruppenführern und deren Stellvertretern innerhalb von 48 Stunden.

E. EINSATZ DER GRUPPE

Der Einsatz der Gruppe erfolgt durch schriftliche oder mündliche Benachrichtigung durch den Gruppenführer, seinem Stellvertreter oder durch den Zunftrat. Den Anordnungen des Gruppenführers, seines Stellvertreters, der anderen Zunftratsmitglieder und der von ihnen zur Beaufsichtigung eingeteilten Mitglieder ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Beteiligung Jugendlicher an Veranstaltungen ist nur im Rahmen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit zulässig.

Für, durch den Jugendlichen verschuldete Schäden, wird die Haftung durch die Eltern anerkannt. Sie versichern, dass eine Haftpflichtversicherung für den Jugendlichen besteht und weiterhin aufrecht erhalten wird. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen des Zunftrates sofort zu führen.

Jeder Maskenträger ist verpflichtet, sich besonders unter der Maske anständig zu verhalten und die Narrenfreiheit nicht zu missbrauchen.